Das Aarhus-Protokoll über persistente organische Schadstoffe ist eines der Protokolle des Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung.
Der Abschluss des Protokolls erfolgte am 24. Juni 1998 in Aarhus. An diesem Tag haben 34 Vertragsparteien (33 Staaten sowie die EU) das Protokoll unterzeichnet, zwei (Ungarn und Armenien) ein halbes Jahr später. 34 Vertragsparteien (33 Staaten sowie die EU) haben das Protokoll ratifiziert. Die USA, Russland oder die Ukraine gehören nicht dazu.
Stoffe
Anhang I
Im Anhang I sind Stoffe, die nicht mehr hergestellt und verwendet werden sollen, aufgeführt:
- Aldrin
- Chlordan
- Chlordecon
- DDT
- Dieldrin
- Endrin
- Heptachlor
- Hexabrombiphenyl
- Hexachlorbenzol
- Hexachlorbutadien
- Hexachlorcyclohexane (HCH), einschließlich Lindan
- Hexabromdiphenylether und Heptabromdiphenylether
- Kurzkettige Chlorparaffine
- Mirex
- Pentachlorbenzol
- Perfluoroctansulfonat: Stoffe mit der Summenformel C8F17SO2X, wobei X = OH, Metallsalz, Halogenid, Amid oder andere Derivative einschließlich Polymere
- Polychlorierte Biphenyle (PCB)
- Polychlorierte Naphthaline (PCN)
- Tetrabromdiphenylether und Pentabromdiphenylether
- Toxaphen
Anhang II
Im Anhang II sind zur eingeschränkten Verwendung vorgesehene Stoffe aufgelistet:
- Kurzkettige Chlorparaffine
- Perfluoroctansulfonat: Stoffe mit der Summenformel C8F17SO2X, wobei X = OH, Metallsalz, Halogenid, Amid oder andere Derivative einschließlich Polymere
Anhang III
- PAK: Benzo[a]pyren, Benzo[b]fluoranthen, Benzo[k]fluoranthen und Indeno[1,2,3-cd]pyren
- Polychlorierte Dibenzo-p-dioxine (PCDD) und polychlorierte Dibenzofurane (PCDF)
- Hexachlorbenzol
- Polychlorierte Biphenyle (PCB)
Siehe auch
- Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe
Weblinks
- Schweizerische Eidgenossenschaft: Protokoll zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend persistente organische Schadstoffe. Übersetzung.
Einzelnachweise




